Allgemeine Geschäftsbedingungen der Familie Karg


1. Vermietung der Ferienwohnung
Mietvertrag wird befristet und nach Tagen bemessen abgeschlossen. Der Mieter hat mit der Buchung noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Zimmers. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Buchung des Vermieters. Die Bedingungen für den Abschluss des Mietvertrages werden vom Vermieter bei jeder einzelnen Buchung vorgegeben und können sich daher unterscheiden.

2. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete nach den Vorgaben des Vermieters zu entrichten, entweder durch eine Anzahlung (Überweisung, Kontodaten werden dann vom Vermieter mitgeteilt) und Restzahlung der Miete bei Anreise in bar. Der Vermieter nimmt die Miete in Bar entgegen und erteilt dem Mieter hierüber eine Quittung. Mit Bezug des Zimmers ohne Zahlung der Miete gerät der Mieter in Verzug mit der Mietzahlung. Der Mieter ist dann für den dem Vermieter entstehenden Verzugsschaden ersatzpflichtig.

3. Kündigung und vorzeitige Beendigung des Mietvertrages
Für Kündigung und Beendigung des Mietvertrages vor Ablauf der befristeten Mietzeit (Ziffer 1) gelten die folgenden Bestimmungen:

3.1. schriftliche Kündigung
Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Der Mieter kann die Kündigung des Mietvertrages dem Vermieter erklären. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen dass er die Kündigung erklärt habe. Wenn der Mieter das Mietverhältnis beenden will indem er vorzeitig auszieht hat er das dem Vermieter gegenüber schriftlich anzuzeigen. Im Streitfall hat der Mieter nachzuweisen dass er vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen sei und das Mietverhältnis auf diese Weise gekündigt habe.

3.2. pauschalierte Entschädigung bei Kündigung und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter
Für Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten die folgenden Bestimmungen:

Kündigung
Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Kündigung verpflichtet dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:
Die Kündigung wird erklärt entspricht einem Schadenersatz von:
mehr als 21 Tagen 0 %
21 Tagen 20 %
16 bis 20 Tage 40 %
11 bis 25 Tage 60 %
6 bis 10 Tage 80 %
0 bis 5 Tage 100 %
vor Beginn des Mietverhältnisses des vertraglich vereinbarten Mietpreises. Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung sofort fällig. Über Kreditkarten getätigte Anzahlungen werden bei Kündigungen innerhalb der angegebenen Fristen verrechnet.

Bei vorzeitiger Abreise des Mieters
Wenn der Mieter kündigt indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist findet die vorstehende Regelung entsprechende Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt aber nicht das Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Mieter.

4. Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter
Der Vermieter werden sich bei Kündigung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung des Zimmers bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen. Es bleibt dem Mieter darüber hinaus unbenommen dem Vermieter nachzuweisen dass ein geringerer Schaden entstanden sei.

5. Reisevertragsrecht
Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Recht des Reiseveranstalters einschließlich seiner Haftung finden daher keine Anwendung.

7. Vertraulichkeitszusage
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


Hildburghausen 10.05.2009